Für das Schiedsamt werden Schiedspersonen ehrenamtlich für jeweils 5 Jahre vom Stadt- bzw. Gemeinderat gewählt und vom zuständigen Amtsgericht vereidigt.
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. übernimmt die Fortbildung und unterstützt die Schiedspersonen ber der Ausführung ihres Amtes.